Haftpflicht für Tagungen

Immer wieder veranstalten Unternehmen bzw. ehrenamtliche Vereine Tagungen, auf welchen Mitarbeiter zusammenkommen, um z.B. über die vergangenen Ereignisse zu diskutieren, die aktuelle Situation zu analysieren und Pläne für die Zukunft zu machen. Hier, wo oftmals über 100 Teilnehmer zusammenkommen, kann schnell etwas Unerwartetes passieren, wo der Veranstalter als verantwortliche Person vor großen Problemen steht. Denkbar wäre das Stolpern über Kabel, ein Ausfall der Stromversorgung, unzureichende Sicherungen bei Aufbauarbeiten und einiges mehr. In solchen Situationen wird meist der Veranstalter als verantwortliche Person mit Problemen überhäuft.

Sorgenfreie Tagung abhalten

  • Sicherheit vor, während und nach der Tagung
  • Sicherheit für Mitarbeiter, Hilfskräfte, Veranstalter, Besucher und Teilnehmer
  • Sicherheit bei Personen- und Sachschäden
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Schützend wird daher immer wieder eine Versicherung zuvor beantragt, welche bei auftretenden Schäden an Personen und Gegenständen eintritt und dafür sorgt, dass der Veranstalter finanziell weiterhin sicher leben kann. Manche Vermieter von Räumlichkeiten bestehen sogar darauf, dass eine passende Versicherung verfügbar ist, welche bei eventuell auftretenden Schäden Kosten für die Reparaturen übernimmt.

Doch die Versicherung ist nicht nur als finanzielle Rückendeckung, sondern gleichzeitig als Vermittler tätig und befasst sich mit den Forderungen von z.B. geschädigten Teilnehmern. Wo der Veranstalter aufgrund der Angst um eine größere Klage oftmals direkt die eingereichten Rechnungen zahlt, sieht sich die Versicherung die Situation genauer an und erkennt, ob die Forderung zur Zahlung überhaupt berechtigt ist.

Bedenkt man, wie viele Personen oftmals auf einer Tagung unterwegs sind, so ist die Investition in eine gute Versicherung keine finanzielle Fehlentscheidung, sondern vielmehr durchaus empfehlenswert.