Bürgerfeste richtig versichern
Zu den größten Bürgerfesten gehören das Münchner Oktoberfest und der Hamburger Dom, neben den überregional bekannten gibt es aber auch viele kleinere Bürgerfeste, die von kleinen Gemeinden und Kommunen oder privaten Personen organisiert werden. Kaum bekannt ist allerdings, dass die Veranstalter eines Bürgerfestes für Schäden haften, die Dritten beim Besuch von Bürgerfesten entstehen. Wer über ein herumliegendes Stromkabel stolpert und sich verletzt, kann den Veranstalter für die entstehenden Kosten haftbar machen.
Erleben Sie ein sicheres Fest
- Schutz vor, während und nach dem Bürgerfest
- Schutz für Mitarbeiter, Hilfskräfte, Veranstalter, Besucher und Teilnehmer
- Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Eine Veranstaltungs- oder Veranstalterhaftpflicht schützt den Veranstalter vor unberechtigten Haftpflichtansprüchen und befriedigt berechtigte Ansprüche. Die Absicherungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig und müssen auf die individuelle Situation angepasst werden. Standardmäßig sichern die Haftpflichtpolicen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Darüber hinaus gibt es diverse Deckungserweiterungen, die vereinbart werden können. Spezielle Versicherer bieten eine Deckung bei Schäden an Besucherfahrzeugen, die der Veranstalter zu vertreten hat, bei Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden und teilweise sogar an gemieteten beweglichen Sachen (z. B. Mobiliar, Gläser). Jeder Veranstalter sollte sich unbedingt um eine Veranstaltungshaftpflicht kümmern, um im Schadenfalle einen verlässlichen Partner zu haben.