Faschingsumzug gut geplant und bestens versichert

Die Fünfte Jahreszeit bringt jede Menge Ausgelassenheit mit sich, die leicht zu Fahrlässigkeit werden kann. Der Alkohol fließt in Strömen und schnell vergisst der eine oder andere Narr, dass er mit den Böllern vorsichtig sein muss oder dass es auch bei der Verulkung von Zuschauern Grenzen gibt. Eine Veranstaltungshaftpflicht für einen Faschingsumzug richtet sich vor allem an Vereine, weil Narren meist in diesen organisiert sind. Ob es nun der Übergriff auf eine Frau durch einen betrunkenen Narren geht oder um Peitsche knallende "Teufel", die vergessen den Sicherheitsabstand zu den Schaulustigen zu berücksichtigen, es gibt viele Eventualitäten, warum eine Veranstaltungshaftpflicht für einen Faschingsumzug angemessen ist.

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  • Schutz vor, während und nach dem Faschingsumzug
  • Schutz für Mitarbeiter, Hilfskräfte, Veranstalter, Besucher und Teilnehmer
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden
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Manchmal sind die Ansprüche von vermeintlich Geschädigten unbegründet - diese kann die Versicherung dann zurückweisen. Sie klärt aber auch Ansprüche und springt im finanziellen Bedarfsfall ein. Ein Schaden in Millionenhöhe führt nämlich einerseits bedauerlicherweise zu Geschädigten, kann aber auch das finanzielle Aus einer Faschingsvereinigung bedeuten. Gerade bei Massenaufläufen wie Faschingsumzügen sollte man daher auf Nummer sicher gehen.