Pflegestufe 3+
Korrekter Begriff nach HRi Richtlinien der Pflegekassen ist die Härtefallregelung.
Definition der Pflegestufe 3+: Hilfsbedürftige welche die Voraussetzungen zur Pflegestufe 3 insbesondere bei der Grundversorgungweit übertreffen.
Voraussetzung für Pflegestufe 3+: Mindestens 6 Stunden Hilfe ist täglich erforderlich für Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Bei vollstationärer Pflegeversorgung wird auch die medizinische Behandlung mit berücksichtigt.
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Besonders gelagerte Einzelfälle zu Pflegestufe 3+ sind:
- Körpergewicht über 80kg
- Schwere Spastik
- Kontrakturen
- Fortgeschrittener Krebs
- Endstadium AIDS und MS
- Schwere Demenz
- Stark eingeschränkt Wahrnehmung
- Starker Schmerz
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- Die Pflege beengende räumliche Verhältnisse
- Starke Querschnitsslähmung
- Schluckstörungen bei Nahrungsaufnahme
- Schwere Mehrfacherkrankungen
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Umfang der Leistung: Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe III+ erhält folgende Leistungen:
- Pflegesachleitung häuslich 1918€
- Pflegesachleistung teilstationär und Nachts 1918€
- Pflegesachleistung Vollstationär 1825€
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Einschränkungen zur Pflegestufe III+: Es muß ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein. Der Gesetzgeber gestattet jeder einzelnen Pflegekasse die Härtefallanwendung nur bis maximal 3% der bei Ihr versicherten Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege.
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Achtung: Nebst einer guten Privaten Pflegeversicherung ist es sehr wichtig mit Profis zusammenzuarbeiten. Nutzen Sie vor der bindenen Einschätzung durch den MDK die Hilfe Ihres Arztes und Ihrer lokalen Pflegedienste! Sammeln Sie alle Unterlagen und fürhen Sie auch bereits vor der Begutachtung durch den MDK ein Pflegetagebuch.
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