Pflegestufe 3
Bei Pflegestufe 3 wird von Schwerstpflegebedürftigkeit ausgegangen.
Definition der Pflegestufe 3: Hilfsbedürftige welche Pflegehilfe jederzeit benötigen. Dieses gilt sowohl Tags als auch Nachts.
Voraussetzung für Erhalt Pflegestufe 3: Im Tagesdurchschnitt muß der Bedarf an Pflege mindestens 5 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung betragen. Hiervon müssen wenigstens 4 Stunden auf Grundpflege Leistungen entfallen.
|
Grundpflege: Unter Grundpflege versteht man regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Förderung, Übung, Kommunikation und Prophylaxe.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich um alle Pflegeleistungen, welche nicht durch die Grundversorgung abgedeckt sind. Dies kann beispielsweise das Staubsaugen oder das Einkaufen sein.
|
|
|
Umfang der Leistung: Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe III erhält folgende Leistungen:
- Pflegegeld 685 € oder
- Pflegesachleistung 1510€ oder
- anteilige Kombination beider Hilfen
|
Einschränkungen zur Pflegestufe III: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen MDK darf den Bedarf nicht als unregelmäßig oder kurzzeitig einstufen. Eine Hilfsbedürftigkeit alleine für die hauswirtschaftliche Versorgung ist ebenfalls nicht ausreichend zur Einstufung in die Pflegestufe III.
|
Achtung: Nebst einer guten Privaten Pflegeversicherung ist es sehr wichtig mit Profis zusammenzuarbeiten. Nutzen Sie vor der bindenen Einschätzung durch den MDK die Hilfe Ihres Arztes und Ihrer lokalen Pflegedienste!
|
You have no rights to post comments