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Prämierungen

Umfang der Leistung: Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe III erhält folgende Leistungen:


  • Pflegegeld 685 € oder
  • Pflegesachleistung 1510€ oder
  • anteilige Kombination beider Hilfen


Einschränkungen zur Pflegestufe III: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen MDK darf den Bedarf nicht als unregelmäßig oder kurzzeitig einstufen. Eine Hilfsbedürftigkeit alleine für die hauswirtschaftliche Versorgung ist ebenfalls nicht ausreichend zur Einstufung in die Pflegestufe III.

Achtung: Nebst einer guten Privaten Pflegeversicherung ist es sehr wichtig mit Profis zusammenzuarbeiten. Nutzen Sie vor der bindenen Einschätzung durch den MDK die Hilfe Ihres Arztes und Ihrer lokalen Pflegedienste!


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