Günstigste Versicherung: Wichtige Tipps rund um Krankentagegeld
Freitag, den 24. September 2010 um 09:20 Uhr
Selbstständige und Freiberufler können die Krankentagegeld Versicherung schon mit Leistungsbeginn 1. Tag abschließen.
Bei Arbeitnehmern beginnt das Krankentagegeld im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
Das Krankentagegeld wird für unbegrenzte Dauer gezahlt solange nicht andere Leistungen eintreten (BU, Pflege, Rente).
Deshalb endet die Leistungspflicht für Krankentagegeld in der Regel mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Bei einer Einkommensveränderung haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, das Krankentagegeld Ihren Einkommensverhältnissen anzupassen.
Arbeitnehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krankheit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nachfolgend zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Als Arbeitnehmer erhält man als Krankengeld 70 % seines letzten Brutto, jedoch nicht mehr als 90 % vom Netto. Von diesem Betrag werden anschließend noch anteilig die Sozialversicherungsabgaben (Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Solidaritätszuschlag) abgezogen.
Die Konsequenz ist eine Differenz von mehreren Hundert Euro welche dem Arbeitnehmer Monat für Monat fehlen.
Selbständige und Freiberufler haben diesen Schutz der Überbrückung nicht. Weshalb es für diese Gruppierung wichtig ist entweder Geld zurückgelegt zu haben für eine solche Überbrückung oder aber eine Krankentagegeld Versicherung abgeschlossen zu haben.
Dies gilt insbesondere für Jungunternehmer mit Familie und eventuell Schulden auf Haus und Firma. Hier mangelt es meistens an der Substanz ohne Krankentagegeld Erkrankungszeiten überbrücken zu können. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Ihre Krankentagegeld Versicherung auch notfalls über das durchschnittliche Einkommen des letzten Jahres hinaus leistet!
Denn als Standard gilt: Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern, z. B. Übergangsgeld das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen!
Krankentagegeld ist für 3 Versicherten Gruppen wichtig:
- Die Privat Versicherten
- Freiwillig Gesetzlich Versicherte
- Gesetzlich Pflichtversicherte
Privat Krankenversicherte genießen ein wichtiges Privileg gegenüber den anderen beiden Gruppierungen. Ihre Krankentagegeld Versicherung (KT) ist auch in den ersten 3 Versicherungsjahren gegen Kündigung bedingt durch Leistungsnahme geschützt.
Hingegen müssen Gesetzlich Versicherte aufpassen, dass Ihre Krankentagegeld (KT) Versicherung Kündigungsschutz gewährt, wenn die Krankentagegeld Versicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
Die allgemeine Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate. Im Falle eines Unfalls entfallen die Wartezeiten zur Krankentagegeld Leistungen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, einen Wartezeiterlass zu erwirken.
Tipp: Für Selbstständige und Freiberufler ist es günstiger das Krankentagegeld zu staffeln (z.B. ab dem 7. Tag 50 Euro und ab dem 43. Tag 50 Euro.
Egal ob Sie angestellt sind, als Freiberufler arbeiten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen: Die finanzielle Sicherheit und damit auch Ihr Lebensstandard hängen ganz entscheidend von Ihrer Arbeitskraft ab. Damit Sie im Krankheitsfall Ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufgeben müssen, ist eine Krankentagegeld Versicherung zwingend erforderlich.