Bauleistungsversicherung

Tipp:  Der Bauunternehmer kann erst nach Abnahme seines Werkes durch den Bauherren Vergütung von diesem verlangen. Wird ein Rohbau durch ein unvorhersehbares Ereignis beschädigt, muss der Bauunternehmer neu bauen und erhält vom Bauherrn erst bei Abnahme das vereinbarte Entgelt . Mit der Bauleistungsversicherung kann der Bauunternehmer für diese abermalige Leistung Ersatz erhalten.

Achtung:  Für den Bauherren ist diese Versicherung von großem Wert, da im Falle eines unabwendbaren Ereignisses – wenn der Bauunternehmer Anspruch auf Erstattung seiner Leistungen hat – der Bauherr über die Bauleistungsversicherung Ersatz verlangen kann (Bauherrenrisiko).

Empfehlung:   Wenn der Bauunternehmer die Versicherung abschließt, kann vereinbart werden, dass das Bauherrenrisiko mitversichert wird.


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