Zahnzusatzversicherungen und deren Wartezeiten
Es gibt zwei Bereiche die meist eine unterschiedliche Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen zur Folge haben:
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
Für Zahnbehandlung gelten unterschiedliche Wartezeiten von bis zu 8 Monaten. Manche Zahnzusatzversicherungen gewähren Schutz ohne Wartezeit. Manche nach 3 Monaten. Die überwiegende Mehrheit jedoch erst nach 8 Monaten.
Für Zahnersatz gilt immer eine Wartezeit von 8 Monaten.
Wartezeit bedeutet:
- Es dürfen in diser Zeit keinerlei Aktivitäten zu Planung, Heil- und Kostenplan, Behandlungstermin entstehen.
- Erst nach diesen 8 Monaten kannst Du überhaupt darüber nachdenken ob eine Behandlung für Dich notwendig wird.
- Sobald Aktivitäten aktenkundig sind ist eine Kostenübernahme der Behandlung nicht mehr gewährleistet.
Mehr Infos zu wesentlichen Kriterien bei einer Zahnzusatzversicherung finden Sie bei:
http://www.youtube.com/user/MacTarifCheck#p/u/0/bErm...
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Supportteam