Zahnzusatzversicherungen und deren Wartezeiten

Es gibt zwei Bereiche die meist eine unterschiedliche Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen zur Folge haben:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz

Für Zahnbehandlung gelten unterschiedliche Wartezeiten von bis zu 8 Monaten. Manche Zahnzusatzversicherungen gewähren Schutz ohne Wartezeit. Manche nach 3 Monaten. Die überwiegende Mehrheit jedoch erst nach 8 Monaten.

Für Zahnersatz gilt immer eine Wartezeit von 8 Monaten.

Wartezeit  bedeutet:

  • Es dürfen in diser Zeit keinerlei Aktivitäten zu Planung, Heil- und Kostenplan, Behandlungstermin entstehen.
  • Erst nach diesen 8 Monaten kannst Du überhaupt darüber nachdenken ob eine Behandlung für Dich notwendig wird.
  • Sobald Aktivitäten aktenkundig sind ist eine Kostenübernahme der Behandlung nicht mehr gewährleistet.


Mehr Infos zu wesentlichen Kriterien bei einer Zahnzusatzversicherung finden Sie bei:

http://www.youtube.com/user/MacTarifCheck#p/u/0/bErm...

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Supportteam


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