Gewerbetreibende Vom herstellenden, dem verarbeitenden Industrieunternehmen bis hin zu Handwerksbetrieben, Auch für Freiberufler ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht ratsam.

Tipp: Eine gute Betriebshaftpflicht Versicherung beinhaltet Mietsachschäden und Umweltschäden. Lassen Sie sich ausführlich beraten, um Ihren individuellen Betriebshaftpflicht Bedarf zu ermitteln und Sie und Ihr Unternehmen damit ausreichend abzusichern.

Achtung: Eine Betriebshaftpflicht deckt keine durch Vorsatz verursachten Schäden und Verletzungen geistigen Eigentums wie Urheber-, Marken- und Patentrechte ab. Auch zahlt die Versicherung nicht bei Ansprüchen, die über die vertraglich festgelegte Deckungssumme hinausgehen: Für die Summe, die darüber liegt, muss der Versicherte selbst aufkommen.

Empfehlung: Bei einer Betriebshaftpflicht gilt der Versicherungsschutz nur bei Ansprüchen auf Schadenersatz. Sollten Sie Kundenverträge und Verträge mit Geschäftspartnern nicht einwandfrei erfüllen, liegt dies außerhalb des Geltungsbereichs der gesetzlichen Haftpflicht. Das heißt: In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, auf eigene Kosten die Nicht-Erfüllung Ihrer Leistung zu korrigieren, umzutauschen oder zu überarbeiten. Überprüfen Sie Ihre Standard Verträge durch einen Anwalt, um solche Situationen ausschließen zu können!


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