Krankentagegeld richtig berechnen

Selbständige, Freiberufler und Angestellte bringen unterschiedliche Voraussetzungen zu einer Krankentagegeld Versorgung mit sich

 

Krankentagegeld für Beamte ist aufgrund der Tatsache, dass der Dienstherr dem Beamten weiter seine Bezüge ungekürzt leistet, meist nicht erforderlich. Lediglich wer entsprechend seiner Beihilferegelung des entsprechenden Landes oder des Bundes eine Beihilfekürzung im Krankenhaus erhält sollte dieses berücksichtigen.

 

Krankentagegeld für Freiberufler wir auf Basis des Umsatzes berechnet. Üblicher Weise lautet die Formel Umsatz geteilt durch 365 Tage ist der maximal zulässige Krankentagesgeld Satz. Achtung, einige Private Krankenversicherungen lassen keine 100 prozentige Versicheurng zu, sondern lediglich 75% des Umsatzes!

 

 

 

 

Krankentagegeld für Selbständige ist am kritischten zu betrachten. Selbständige werden nach Gewinn und nicht nach Umsatz mit Krankentagegeld versehen. Hiervon sind in der Regel auch nur 75% versicherbar. Die Formel hierzu lautet: ((Gewinn - Steuer)/365) x 0,75). Achtung, Jungunternehmer mit geringen Gewinnen oder sogar Verlusten sehen sich trotz einer Krankentagegeld Versicherung somit auch Null Leistung ausgesetzt! Deshalb empfehlen wir Selbständigen mit geringem Gewinn eher unseren Vergleich zu einer Betriebsausfallversicherung. Hier wird Gewinn + Fixkosten zusammengerechnet und auf 365 Tage verteilt! Allerdings sind die Beitragssätze teurer als für eine reine Krankentagegeld Versicherung. Somit sind insgesamt Selbständige mit ausreichenden Überschüssen wirtschaftlicher bei einer Krankentagegeld Versicherung aufgehoben.

 

Krankentagegeld Bedarf für Angestellte ist recht einfach zu errechnen. Nach 6 Wochen erhält der kranke Angestellte 90% vom Netto bzw. 70% vom Brutto durch seine Gesetzliche Krankenkasse geleistet. Grundlage für die Berechnung ist jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (2013 = BBG 47250€) geteilt durch 360. Und hiervon dann 70% entspricht einem maximalen Tagesatz an Krankengeld von 91,87€ durch die Gesetzliche Krankenkasse! Besserverdiener und somit auch freiwillige Gesetzlich Krankenversicherte werden also durch diese Regelung während Ihrer Krankheit deutlich weniger Einkommen haben als wenn Sie gesund sind. Den Differenzbetrag zu Ihrem täglichen Bedarf sollten Sie mit einem Krankentagegeld abdecken!


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