Checkliste der wichtigsten Kriterien zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Kriterien und Werbeaussagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele. Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt!

 

Bevor Sie unseren kostenlosen Berufsunfähigkeit Versicherung Vergleichsrechner nutzen sollten Sie folgende Kiterien kennen und zu bewerten wissen:

  • Immer seperaten BU Vertrag abschliessen: Oft werden Berufsunfähigkeitsverträge als Paket mit Kapitallebensversicherungen angeboten, weil dies unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile birgt. Das Problem liegt dann darin, dass bei Zahlungsschwierigkeiten der Beiträge für diese Lebensversicherung auch gleichzeitig der berufsunfähigkeitsschutz verloren geht.
  • Prognosezeitraum: Achten Sie auf die Definition "voraussichtlich 6 Monate". Dies bedeutet, dass Sie bereits bei absehbar 6 monatiger Erkrankung und mehr Anspruch auf Leistung durch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
  • Ausscheiden aus dem Beruf: Es sollte klar definiert sein wie ein Schutz bei Berufswechselk oder Ausscheiden aus dem Beruf ausssieht. Insbeondere bei kurzfristigen Ausscheiden (z.B. Elternzeit 3 Jahre) sollte keine abstrakte Verweisung für den Versicherer möglich sein. Selbstverständlich sind solche Versicherungen vorzuziehen, welche auch bei längerfristigen Ausscheiden auf eine abstrakte Verweisformulierung verzichten.
  • Verweisregelung: Es gibt konkrete und abstrakte Verweisregelungen. Konkret ist ein Verweis an eine andere Arbeitsstelle mit selben Berufsbild zum Beispiel nach Insolvenz des eigenen Betriebes oder Allergien, welche am Arbeitsplatz dieses Arbeitgebers nicht in den Griff zu bekommen waren. Diese Verweisregelung ist korrekt und nicht bedenklich. Unbedingt vermeiden sollte man hingegen abstrakte Verweisregelungen. Hier droht ohne konkretes Arbeitsstellenangebot der Verweis in eine anderes Berufsbild oder an andere Orte. Hiervon sollten Sie Abstand nehmen!
  • Berufswechsel: Es wird oft im Laufe eines Lebens vergessen dem Versicherer anzuzeigen, dass man seinen Beruf gewechselt hat. Deshalb sollte solch eine Bedingung nicht Vertragsbestandteil sein. Auch sollten Berufsänderungen nicht zu Änderungen des Vertragsumfanges führen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Dies wird in zeiten der Globalisierung immer wichtiger für Arbeitnehmer. Auslandsaufenthalte beruflicher oder privater Art dürfen nicht mit einer Klausel von resultierenden Leistungen ausgeschlossen werden. Die Malaria Infektion wäre ein klassische Beispiel hierfür. Klären Sie dies unbedingt, auch wenn Sie derzeit keinerlei Auslandsaufenthalte im Sinn haben!
  • Arbeitsplatz Umorganisation: Insbesondere für Selbständige und Führungspersonen ist es wichtig hierfür klare und vernünftige Regelungen anzutreffen.  Es obliegt immer der Bewiespflicht des Versicherten darzulegen, dass auch durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes ein Weiterarbeiten nicht möglich ist. Hierzu werden folgende Aspekte beleuchtet:
    • Es dürfen keine wesentlichen Einkommensveränderungen aus der Umgestaltung resultieren
    • Die Umorganisation muß betrieblich sinnvoll sein
    • Der Versicherte muß der Betriebsinhaber wieder in der Lage sein seine alte Stellung in vollem Umfang wahrzunehmen

          Einige Versicherungen verzichten auf Umorganisationsanspruch für Selbständige.



 

  • Stundung von BU Beiträgen: Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn durch Ihre aktuellen Beschwerden kein Einkommen generiert werden kann und Rücklagen fehlen. Wer nicht automatisch beitragsfrei gestellt wird oder Stundung bis zum Bescheid der Berufsunfähigkeit erhält geht Gefahr seinen Versicherungschutz für Berufsunfähigkeit noch vor Leistungsbescheid wegen Beitragsverzug zu verlieren!
  • Klare Definition des zuletzt ausgeübten Berufes: Kriterium ist normaler Weise die Tätigkeit der letzten 12 Monate. problematisch wird dies bei 2 Tätigkeiten wie dies häufig bei Freiberuflern anzufinden ist, oder aber wenn vor Beitritt zu einer Berufsunfähigkeit in den letzten 12 Monaten der Beruf gewechselt wurde. Lassen Sie sich hierzu schriftlich Ihre Berufsdefinition für eine  Überprüfung der Berufsunfähigkeit im vetrag ausweisen!
  • Nachversicherungsgarantien: Inflation, Verbesserung des Lebensstandards oder auch Heirat und oder Kinder können zu veränderten Umfang der benötigten Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit führen. Es ist deshalb wichtig, dass klar und deutlich mehrer Möglichkeiten durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben werden ohne erneute Gesundheitsprüfung den Schutz zu erhöhen oder auch abzusenken!
  • Arztanordnungsklauseln: Versicherer die nicht auf eine solche Klausel verzichten können Therapien und Behandlungen anordnen. Wer diesen Anordnungen nicht folgt verliert seinen BU Leistungsanspruch. Besonders heikel sind Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche bei Beamten nicht alleine das Urteil des Amtsarztes anerkennen.
  • Verzicht auf Anwendung des § 41 VVG: Hat der Versicherte bewußt oder aber auch unbewußt gesundheitliche Einschränkungen bei Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen, so kann die Versicherung auch noch Jahre später bei Bekannt werden dieses Sachverhalts den Vertrag rückwirkend kündigen!


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